Winterdienst für Wohn- und Gewerbeobjekte

Wer ein Gebäude besitzt oder verwaltet, muss bei Schnee und Glätte räumen und streuen lassen. AKOM übernimmt den Winterdienst an Wohnanlagen, Bürogebäuden und Gewerbeobjekten: mit Räumplan je Objekt, Bereitschaft in der Saison und einem Einsatzprotokoll, das die Verkehrssicherungspflicht belegt.

AKOM-Mitarbeiter räumt Schnee vor einem Gebäudeeingang, Bild mit KI erstellt
Bild mit KI erstellt.

Verkehrssicherungspflicht ist keine Nebensache

Rutscht jemand auf einem nicht geräumten Weg aus, stellt sich die Frage, ob rechtzeitig und ausreichend gestreut wurde. Ein Winterdienst ist deshalb mehr als Schneeschieben: Er braucht einen Räumplan, der festlegt, welche Flächen in welcher Reihenfolge bis wann geräumt sein müssen, und einen Nachweis, dass es so geschehen ist. AKOM legt beides vor Saisonbeginn mit dem Auftraggeber fest.

Räumplan und Bereitschaft

Im Räumplan stehen Gehwege, Zuwege, Eingänge, Treppen, Parkplätze und Feuerwehrzufahrten mit ihrer Priorität. Während der Saison beobachtet AKOM die Wetterlage und ist bei Schnee und Glätte in Bereitschaft; geräumt wird zu den Zeiten, die der Plan vorgibt, an Wochenenden und Feiertagen ebenso. Streugut und Geräte werden gestellt, Streugutkisten im Objekt nachgefüllt.

Vom Einsatz zum Protokoll

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Flächen und Streumittel festgehalten. Das Protokoll geht an Verwaltung oder Eigentümer und kann im Streitfall vorgelegt werden. Nach der Saison werden Streugutreste entfernt und die Flächen gereinigt, damit die Grünpflege ohne Salzschäden an Beeten beginnen kann.

Zusammen mit Grünpflege und Hausmeisterservice

Die Kolonne, die im Sommer die Außenanlagen pflegt, kennt im Winter jede Stufe und jeden Ablauf des Objekts. Deshalb wird der Winterdienst bei AKOM meist im selben Betreuungsvertrag vereinbart wie Grünpflege und Hausmeisterservice: ein Ansprechpartner für die Außenflächen, ein Bericht, eine Rechnung.

Leistungsumfang

Das gehört zu Winterdienst

Räumplan

Flächen, Prioritäten und Räumzeiten je Objekt, vor Saisonbeginn mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Räum- und Streudienst

Gehwege, Zuwege, Treppen, Parkplätze und Zufahrten bei Schnee und Glätte, an Wochenenden und Feiertagen ebenso.

Bereitschaft

Wetterbeobachtung und Rufbereitschaft in der Saison, auch bei nächtlichem Schneefall.

Streugut und Geräte

Streumittel nach Vorgabe, Streugutkisten im Objekt, Räumgeräte und Fahrzeuge gestellt.

Einsatzprotokoll

Datum, Uhrzeit, Flächen und Streumittel je Einsatz als Nachweis für die Verkehrssicherungspflicht.

Saisonabschluss

Streugutreste entfernen, Flächen reinigen, Geräte einlagern, Übergabe an die Grünpflege.

Winterdienst: so arbeitet AKOM

AKOM-Mitarbeiter räumt Schnee vor einem Gebäudeeingang, Bild mit KI erstellt
Bild mit KI erstellt.
AKOM-Winterdienst mit Räumfahrzeug im Schneetreiben, Bild mit KI erstellt
Bild mit KI erstellt.
AKOM-Mitarbeiter streut den Zugang eines Gebäudes bei Schnee, Bild mit KI erstellt
Bild mit KI erstellt.
01

Begehung

Flächen, Zugänge, Lagermöglichkeiten für Streugut und die Vorgaben der kommunalen Satzung werden bei einem Rundgang vor der Saison aufgenommen.

02

Räumplan

Prioritäten und Räumzeiten je Fläche werden festgelegt, mit dem Auftraggeber abgestimmt und als Plan im Objekt hinterlegt.

03

Vertrag

Winterdienst als Saisonvertrag oder als Teil des Betreuungsvertrags mit Grünpflege und Hausmeisterservice.

04

Saison

Bereitschaft mit Wetterbeobachtung, Einsätze nach Plan, Nachfüllen der Streugutkisten und ein Protokoll je Einsatz für den Auftraggeber.

05

Abschluss

Nach der Saison werden Streugutreste entfernt, die Flächen gereinigt, die Einsätze ausgewertet und der Plan für das nächste Jahr angepasst.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Winterdienst

Die Räumzeiten richten sich nach der Satzung der Kommune und dem Räumplan des Objekts; üblich ist, dass Wege werktags am frühen Morgen geräumt sind und tagsüber bei anhaltendem Schneefall nachgearbeitet wird. Die genauen Zeiten stehen im Vertrag.

Abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat sind Standard, Salz nur dort, wo die Kommune es erlaubt und der Auftraggeber es wünscht, etwa an Treppen. Das Mittel je Fläche wird im Räumplan festgelegt.

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Flächen und Streumittel protokolliert. Das Protokoll geht an den Auftraggeber und dient als Nachweis, falls nach einem Sturz Ansprüche gestellt werden. Auf Wunsch wird es monatlich zusammengefasst.

Ja. Die Verkehrssicherungspflicht kennt keine Feiertage, der Räumplan deshalb auch nicht. Wochenenden und Feiertage sind in der Bereitschaft enthalten und werden im Räumplan mit denselben Zeiten geführt wie Werktage.

Etwas anderes auf dem Herzen? Die Zentrale ist unter +49 211 41653870 erreichbar, Unterlagen gehen am schnellsten per E-Mail an info@akom.services.

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